Der Vorstand der Frauenzentrale kann gemäss den ihr vorgegebenen Richtlinien Beiträge aus dem Frauen- und Familienfonds an Institutionen, Organisationen und für Projekte sprechen.
Es können Beiträge gesprochen werden:
  • an soziale Institutionen, die sich speziell für Frauen und Kinder einsetzen
  • an Hilfsorganisationen für Frauen und Kinder im In- und Ausland
  • für Projekte im Bereich Frauenförderung, Weiterbildung und Gleichstellung


Es werden keine Beiträge an Private abgegeben.

Formelles
  • Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Frauen- und Familienfonds.
  • Der Vorstand entscheidet mit Zweidrittelsmehrheit über Gesuche.
  • Die Kassierin verwaltet den Fonds.
  • Die Zinsen aus dem bestehenden Vermögen stehen dem Betrieb der Frauenzentrale zur Verfügung.

Die Rechnung erscheint im Jahresbericht der Frauenzentrale.

Geschichte des Fonds

Dank der Initiative von Clara Nef betrieb eine Stiftung von 1951 – 1964 in Bühler ein Säuglingsheim. Da sich keine Neueröffnung aufdrängte, beschloss der Stiftungsrat im Jahre 1974 die Stiftung aufzulösen und das vorhandene Vermögen der Frauenzentrale anzuvertrauen. Dies unter der Bedingung, dass das Geld für einen ähnlichen Zweck verwendet werde. Einen beträchtlichen Teil des Vermögens wurde der Stiftung Rothaus in Teufen übergeben, die eine Heilpädagogische Schule führt.

Nach rechtlichen Abklärungen wurde der Fonds 1998 in Frauen- und Familienfonds umbenannt und eine Zweckerweiterung vorgenommen. Gleichzeitig erstellte der Vorstand der Frauenzentrale die noch heute aktuellen Richtlinien zur Vergabe von Beiträgen.

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Aktuell in der Frauenzentrale Appenzellerland

Sa. 11. Januar 2025, 08:00
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