- an soziale Institutionen, die sich speziell für Frauen und Kinder einsetzen
- an Hilfsorganisationen für Frauen und Kinder im In- und Ausland
- für Projekte im Bereich Frauenförderung, Weiterbildung und Gleichstellung
Es werden keine Beiträge an Private abgegeben.
- Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Frauen- und Familienfonds.
- Der Vorstand entscheidet mit Zweidrittelsmehrheit über Gesuche.
- Die Kassierin verwaltet den Fonds.
- Die Zinsen aus dem bestehenden Vermögen stehen dem Betrieb der Frauenzentrale zur Verfügung.
Die Rechnung erscheint im Jahresbericht der Frauenzentrale.
Nach rechtlichen Abklärungen wurde der Fonds 1998 in Frauen- und Familienfonds umbenannt und eine Zweckerweiterung vorgenommen. Gleichzeitig erstellte der Vorstand der Frauenzentrale die noch heute aktuellen Richtlinien zur Vergabe von Beiträgen.